Onlinehändler aufgepasst: neue Widerrufsbelehrung erforderlich!
Die Änderung einiger Vorschriften des Fernabsatzrechtes im BGB durch Änderungsgesetz vom 27.07.2011 lässt die bisher gültige Widerrufsbelehrung für B2C-Geschäfte in ihrer Musterfassung vom Juni 2010 bereits wieder alt aussehen. Die neue Musterbelehrung im Baukastensystem finden Sie in Anlage 1 zu Art.246 § 2 Abs.3 S.1 EGBGB. Eine bereits bearbeitete Belehrung für den Warenhandel (keine Dienstleistungen) […]