Abmahnungen der Rechtsanwälte U+C wegen Streaming bei redtube.com

Vermutlich zum ersten mal seit Bestehen des Internets werden seit einigen Wochen Nutzer wegen des bloßen „Streaming“ von Videos auf einer entsprechenden Plattform abgemahnt – und das zehntausendfach.

Die Abmahnungen ergehen durch die U+C Rechtsanwälte aus Regensburg, welche sich bereits in der Vergangenheit durch die systematische Verfolgung von Urheberrechtsverstößen einen zweifelhaften Namen gemacht haben.

Die vertretene Mandantin der Kanzlei ist das Schweizer Unternehmen „ The Archiv AG“. Dieses sieht sich in seinen Urheber- und/oder exklusiven Nutzungsrechten an pornografischen Filmen verletzt, welche von Nutzern der kostenfreien Videoplattform redtube.com angeschaut, mithin gestreamt wurden.

Im Gegensatz zu dem seit Jahren verfolgten, urheberrechtlich  unzulässigen „Filesharing“, bei welchem die Nutzer immer zugleich Konsument und auch öffentlicher Anbieter der geschützten Inhalte sind,  werden die Daten beim Streaming lediglich zur flüssigen Wiedergabe des Videos temporär zwischengespeichert ohne dass (zwingend) eine vollständige und dauerhafte Kopie auf dem Rechner des Nutzers entsteht. Ein (Wieder-)anbieten der Medien durch den Nutzer findet überhaupt nicht statt.

Die massenhafte Verfolgung dieses Nutzerverhaltens galt bisher nicht nur deshalb als äußert unwahrscheinlich, da die zur Ermittlung benötigten Nutzer-IP-Adressen nur beim Portalbetreiber anfallen und von diesem nicht so ohne weiteres herausgegeben würden, sondern auch deshalb, weil es bis dato als umstritten gilt, ob die zur Betrachtung der Streams notwendigen Speicherungen überhaupt eine relevante Verletzung des Vervielfältigungsrechts (§ 16 UrhG) bedeuten.

So werfen die Abmahnungen von  U+C genau diese zwei Kernfragen nach Herkunft der IP-Adressen und der Rechtmäßig- bzw. widrigkeit von Streaming auf.

Die IP-Adressen sollen bisherigen Erkenntnissen zur Folge durch eine Überwachungssoftware ermittelt worden sein. Wahrscheinlicher ist aus unserer Sicht jedoch entweder die mehr oder minder freiwillige Herausgabe der Daten vom Betreiber redtube.com selbst, oder – wie jüngste Recherchen andeuten – ein Erfassen der Daten nach verdeckter Umleitung der arglosen Nutzer auf redtube.com durch die Abmahner bzw. deren Dienstleister selbst. Letzteres wäre im höchsten Maße kriminell.

Die Zuordnung der Adressen zu den jeweiligen Anschlussinhabern erfolgte dann durch die vom Landgericht Köln angeordnete Auskunft der Internetzugangsprovider. Zwar bestehen hier gewichtige Anhaltspunkte für eine Fehlerhaftigkeit der Gerichtsbeschlüsse. Dies ändert hingegen nichts an der Verwertbarkeit der von den Zugangsprovidern erteilten Auskünfte in etwaigen Zivilverfahren.

Wie wir bereits in Fernsehbeiträgen für das ZDF 2011/2012 anlässlich der Verurteilung eines Mitbetreibers des Portals kino.to beim Amtsgericht Leipzig als auch neuerlich in einem Beitrag der FAZ (v. 15.12.2013) bekundet haben, halten wir den Vorgang des Streamens  (ohne vollständigen Download) als  Akt reiner Sinneswahrnehmung für urheberrechtlich unbedenklich. Diese Rechtsauffassung ist trotz des anderslautenden aber oberflächlichen Votums des Amtsgericht Leipzig auf Grundlage der Entscheidung  des EuGH vom 04.11.2011 (zur Exklusivvermarktung von Satellitenübertragung von Fußballspielen, Quelle: MMR 2011, 817) gut begründbar (vgl. hierzu auch den Aufsatz von Prof. Stieper in der Zeitschrift MMR 2012, S.12).Eine nähere Analyse der Rechtslage finden Sie in einem weiteren Beitrag in unserer Infothek auf dieser Webseite („AG Leipzig – Streaming illegalt  ? Nicht so schnell Euer Ehren“)

Mithin attestieren wir einer konsequenten Verteidigung gegen die in den Abmahnungen erhobenen Forderungen gute Erfolgsaussichten, sofern die Betroffenen von hierfür qualifizierten Anwälten vertreten werden.
Von juristischen Alleingängen raten wir dringend ab, denn auch materiell-rechtlich aussichtsreiche Verfahren können schnell durch prozessuale Fehler verloren werden.

Wenden Sie sich mit Ihrer/Ihren erhaltenen Abmahnung(en) direkt an uns (0351-2723115). Wir helfen ihnen kompetent weiter.