Abofalle – Wenn’s den Anwalt mit erwischt

Das Internetunternehmen melango.de aus Chemnitz – aus diversen Foren und in verschiedenen Staatsanwaltschaften hinlänglich bekannt – betreibt ein B2B-Portal zum verbilligten Bezug von Konkurswaren für angemeldete Kunden. Und da liegt die Crux. Denn bereits mit der Eingabe der persönlichen Daten zur Registrierung macht das Unternehmen ohne weitere Zwischenschritte auf den nun abgeschlossenen, entgeltlichen Dauervertrag aufmerksam. Dass dieser zum Vorkasseeinzug von über 400 € beim überraschten Neukunden berechtigt, versteht sich von selbst.

Im April 2011 suchte mich einer der weniger glücklichen Kunden auf, um ihn aus der Misere bei melango.de zu befreien. Trotz beharrlicher Ignoranz meiner Person und Schriftsätze sowie kontinuierlichem Mahnungsversand an meinen Mandanten in apokaplyptischen Tonfall gab das Unternehmen schließlich seine Bemühungen auf. Der Fall schien erledigt, zumindest für meinen Mandanten.

Gestern morgen traf mich noch im Bett der Schlag, als mich eine Email zur Bestätigung meiner(!) Registrierung bei melango.de unsanft aus den Kissen riss. Da hatte doch das erstaunlicherweise immer noch nicht staatlich aufgelöste Unternehmen tatsächlich die Kontaktdaten meiner damaligen Anwaltsschreiben verwendet, um mir eine Kundenregistrierung unterzuschieben.

Zwar ist diese Geschichte irgendwie amüsant, schließlich widerfährt mir nun wenigstens die Wertschätzung als Kunde, die sich für meine Rolle als Rechtsanwalt einfach nicht einstellen wollte. Andererseits zeigt dieses Vorgehen auch die Kaltschnäuzigkeit, mit welcher melango.de seine Betrugsversuche ungehemmt an jeden adressiert, dessen Daten in ihrem Adresspool gelandet sind.

Mein Antwortschreiben fiel entsprechend übellaunig aus. Den Rest mag die Staatsanwaltschaft Chemnitz entscheiden, die meinen Strafantrag demnächst auf dem Tisch haben wird.