BGH-Urteil zum Filesharing – Das Ende der Abmahnkultur ?

Entgegen dem bisherigen Trend in der einschlägigen Rechtsprechung hat der BGH (15.11.2012 – Az.: I ZR 74/12) die Verantwortlichkeit von Anschlussinhabern für das (illegale) Verhalten ihrer Kinder stark eingeschränkt. Die bisher veröffentlichte Begründung können Sie unter diesem Link nachlesen. Viel bemerkenswerter und insofern auch überraschender als die Frage der Elternhaftung erscheint jedoch der sich hier andeutende Umstand, dass das Gericht die Verantwortlichkeit der Anschlussinhaber offenbar auch unter allen sonstigen rechtlichen Gesichtspunkten verneint hat. Sollte der BGH mithin tatsächlich die Sorgfaltspflichten für Anschlussinhaber in dem vermuteten Maße abgesenkt haben, so könnte diese Entscheidung sogar das Ende erfolgreicher Abmahnungen einleiten. Die Behauptung einer ordnungsgemäßen Belehrung der Mitnutzer, Einrichtung einer handelsüblichen Firewall und wpa2-Verschlüsselung des WLAN könnten die Anschlussinhaber dann schon entlasten. Eine abschließende Beurteilung kann jedoch erst nach Kenntnis der vollständigen Urteilsgründe vorgenommen werden.

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