COUNTDOWN FÜR ONLINE-HÄNDLER – Umsetzung der „Button-Lösung“ zum 01.08.2012 Pflicht

An besagtem Tage tritt die geänderte Vorschrift des § 312g Abs.2-4 BGB in Kraft. Diese dient der Vermeidung sog. Abo-Fallen und stellt für alle Onlineanbieter welche Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen neue Vorgaben zur Gestaltung ihres Bestell-Buttons und zu wesentlichen Informationspflichten auf. Die Vorschrift können Sie im Bundesgesetzblatt (Nr.21) vom 16.05.2012 nachlesen. Der Bestellvorgang sollte daher überprüft und entsprechend angepasst werden, um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu vermeiden. Gerne übernehme ich für Sie die unverzügliche Überprüfung Ihres Bestell-Systems.