Mustervertrag Influencer-Marketing

Vertrauen der Follower und Authentizität sind die Marketingwerte von Influencern für werbende Unternehmen. Ob Beauty- und Lifestyleprodukte, Technik, Gaming oder Lebensmittel – immer mehr Branchen machen sich den Werbeeffekt der Influencer zu Nutze. Die Zusammenarbeit kann als reiner Werbebeitrag ausgestaltet sein oder als gesponsortes, aber inhaltlich unabhängiges Review. Die Beiträge erscheinen als Texte, Podcasts, Videos oder Fotos – auf Blogs, in iTunes, auf Youtube, Tiktok oder Instagram.

So vielfältig die Kooperation aussehen kann, so unterschiedlich sind die Bedürfnisse für eine vertragliche Gestaltung der Zusammenarbeit. Als Grundlage des folgenden Musters stellen Sie sich ein E-Commerce-Unternehmen vor, das seine Produkte für einen gewissen Zeitraum mittels reiner Werbevideos auf dem Hauptkanal des Influencers den Followern präsentieren möchte. Die Videos erscheinen in zeitlich abgestimmten Abständen und werden aufgrund einzelner Briefings je Produkt vom Influencer eigenständig produziert.

Hier stellen wir Ihnen einige beispielhafte Klauseln für einen solchen Rahmenvertrag über das Influencer-Marketing zur Verfügung, wie wir ihn in der Praxis schon für Mandanten erarbeitet haben. Die Konditionen zur Verfügungstellung des vollständigen Vertragsmusters können Sie jederzeit telefonisch oder per E-Mail in der Kanzlei erfragen.

WICHTIG: Die vorliegenden Vertragsklauseln dienen nur der beispielhaften Veranschaulichung und sollten keinesfalls ungeprüft und unbearbeitet für einen ähnlichen Vertrag verwendet werden. Bereits kleine Unterschiede zu dem hier zugrundeliegenden Geschäftsmodell können dazu führen, dass der Vertrag nicht nur unpraktisch, sondern sogar interessen- oder rechtswidrig ist. Dies gilt insbesondere für Regelungen über den Vertragsgegenstand und die Vergütung.


Rahmenvertrag über Influencer-Marketing

Präambel

………………

Der Influencer stellt für die Auftraggeberin Social-Media-Beiträge („Beitrag“) in eigener wirtschaftlicher, technischer und fachlicher Verantwortung her, veröffentlicht und bewirbt diese Beiträge auf seinen eigenen Social-Media-Kanälen oder denen der Auftraggeberin sowie ………………

Dieser Vertrag bildet den Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien, deren Inhalte und Pflichten für jeden Beitrag jeweils durch Einzelvereinbarungen (i.F. „Briefing“) konkretisiert werden.

In diesem Sinne vereinbaren die Parteien:

§ 1 Social Media Profile / Hashtags

(1) Der Influencer besitzt folgende Konten / Profile auf Social Media: …………….

(2) Vertragsgegenständliche Beiträge sollen unabhängig vom konkreten Inhalt mit folgenden Hashtags versehen werden: ………………

(3) Der Influencer veröffentlicht die Beiträge zu den Tageszeiten, an denen laut seiner Statistiken die meisten seiner Beiträge konsumiert werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Influencer produziert für die Auftraggeberin Beiträge, in welchem er ihre Produkte, Dienstleistungen oder Marken bewirbt. Der Influencer veröffentlicht den Beitrag auf den folgenden Social-Media-Kanälen: ……………… Beiträge werden grundsätzlich nur auf Grundlage gemeinsamer Briefings produziert und veröffentlicht.

(2) Die inhaltliche, gestalterische und technische Beschaffenheit des Beitrages ist jeweils im Briefing geregelt. Die Auftraggeberin brieft den Influencer wenigstens ……………… vor der geplanten Veröffentlichung.

(3) Die Abnahme des Beitrages durch die Auftraggeberin erfolgt ………………. Im Einzelfall kann hiervon im Briefing abgewichen werden.

(4) ………………

(5) ………………

(6) Ein schon veröffentlichter Beitrag sowie etwaige Begleittexte und Hashtags dürfen ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei weder gelöscht noch bearbeitet werden. Löschung meint die zeitweilige oder dauerhafte Verbergung oder Beschränkung des freien Zugriffs auf den Beitrag, etwa durch Entfernen, Delisten oder Verbergen.

(7) Wird ein Beitrag durch die Social-Media-Plattform gelöscht, ……………….

(8) ………………

(9) Alles Weitere regelt das ………………

(10) Soweit Vorgaben ………………

§ 3 Nachweispflichten

(1) Zum Nachweis der Leistungserbringung schickt der Influencer Links des veröffentlichten Beitrages sowie Screenshots aus dem Social-Media-Kanal an die Auftraggeberin, auf denen auch die Begleittexte vollständig sichtbar sind. Dies erfolgt innerhalb von drei Kalendertagen nach dem Veröffentlichungsdatum.

(2) Zur Messung des Werbeerfolgs kann die Auftraggeberin folgende Tools bestimmen:

    1. ………………
    2. ………………
    3. ………………

(3) ………………

§ 4 Weitere Pflichten

(1) ………………

(2) ………………

§ 5 Vergütung

(1) Die Auftraggeberin gewährt dem Influencer für seine Leistungen eine pauschale Vergütung. Die Vergütung erfolgt ………………

(2) ………………

(3) ………………

(4) ………………

§ 6 Testmuster und überlassene Daten

(1) ………………

(2)………………

§ 7 Kennzeichnung

Der Influencer verpflichtet sich jeden vertragsgegenständlichen Beitrag als Werbung nach den gesetzlichen Vorgaben zu kennzeichnen. Bei fehlender oder fehlerhafter Werbekennzeichnung haftet im Innenverhältnis ausschließlich der Influencer.

§ 8 Exklusivität und Sperrfristen

(1) ………………

(2) ………………

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrages beträgt ………………. Die Laufzeit verlängert sich um jeweils dieselbe Dauer, wenn der Vertrag nicht ………………

(2) ………………

§ 10 Rechte Dritter und Beachtung der Gesetze

(1) ………………

(2) ………………

(3)………………

§ 11 Nutzungsrechte, Rechteeinräumung

(1) Der Influencer räumt der Auftraggeberin bzw. überträgt dieser sämtliche im Zusammenhang mit der Herstellung des Beitrages bei ihm entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte und sonstigen Schutz- und Persönlichkeitsrechte als einfache Rechte zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt ein.

(2) ………………

(3) ………………

(4) ………………

(5) ………………

§ 12 Allgemeine Haftung des Influencers

(1) ………………

(2) ………………

(3) ………………

§ 13 Geheimhaltung

(1) ………………

(2) ………………

(3) ………………

§ 14 Nebenabreden, Schriftform, Unwirksamkeit von Einzelbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(3) Die Unwirksamkeit von Einzelbestimmungen berührt nicht den rechtlichen Bestand des Vertrages im Übrigen.

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

(1) ………………

(2) ………………

(3) ………………