Mustervertrag Know-How-Lizenzierung

Wirtschaftlich nutzbare Kenntnisse und Fähigkeiten kann sich ein Unternehmen nicht nur im Form des Arbeitsverhältnisses sichern: Auch außerhalb des Patentschutzes führen Lizenzvereinbarungen über das Know-How von Experten, Erfindern oder Entwicklern zum Transfer von exklusivem Spezialwissen – und damit allzu häufig zum gesuchten Vorsprung vor der Konkurrenz.

Sowohl aus Experten- als auch aus Unternehmenssicht werden an einen solchen Vertrag ganz besondere Anforderungen gestellt. Definition und Beschreibung des Know-Hows, Umfang und Reichweite der Lizenz, Vergütungsmodalitäten als Pauschalen oder als Erlösbeteiligungen ggf. mit Mindestumsatzklauseln, Haftungsregeln, Geheimnisschutz und vieles mehr – die juristisch zu klärenden Bereiche können weit reichen und bieten Fallen.

Nachfolgend finden Sie auszugsweise ein Vertragsmuster, das den Know-How-Transfer zwischen einem selbstständigen Entwickler für Parfümprodukte und einem Parfümhersteller skizziert.

WICHTIG: Die vorliegenden Vertragsklauseln dienen nur der beispielhaften Veranschaulichung und sollten keinesfalls ungeprüft und unbearbeitet für einen ähnlichen Vertrag verwendet werden. Bereits kleine Unterschiede zu dem hier zugrundeliegenden Geschäftsmodell können dazu führen, dass der Vertrag nicht nur unpraktisch sondern sogar interessen- oder rechtswidrig ist. Dies gilt insbesondere für Regelungen über den Vertragsgegenstand und die Vergütung.


Lizenzvertrag über Know-How

………………

Präambel

Der Lizenzgeber ist Produktentwickler für Parfüme und Hygieneprodukte. Die Lizenznehmerin ist ein europaweit agierendes Aktienunternehmen, das sich als unabhängiger Parfürmhersteller auf dem Markt positioniert. Der Lizenzgeber entwickelt für die Lizenznehmerin eine neue Produktlinie an Unisexparfüms.

Hierfür ………………

In diesem Sinne vereinbaren die Parteien:

§ 1 Begriffe

Im Sinne dieses Vertrages meint

(1) Produkt: alle vertragsgegenständlichen Parfüme, die ………………

(2) Produktlinie: alle Produkte des Sortiments „………………“

(3) Produktentwicklung: ………………

(4) Vertragsgebiet: ………………

(5) Know-How: ………………

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Lizenzgeber setzt für die Lizenznehmerin sein Know-How zur Produktentwicklung ein und stellt die Ergebnisse seiner geistig-schöpferischen Leistung der Lizenznehmerin zur Verfügung. Die Leistungserbringung durch vom Lizenzgeber nach eigenen, fachlichen Ermessen beauftragte, gleichwertig qualifizierte Dritte ist zulässig, soweit aus Sicht der Lizenznehmerin kein objektiv wichtiger Grund gegen die Person/Firma des/der Unterbeauftragten spricht.

(2) Die Lizenznehmerin ………………

§ 3 Lizenz

(1) Der Lizenzgeber räumt der Lizenznehmerin für die Laufzeit des Vertrages das ausschließliche Recht ein, ………………

(2) Die Lizenznehmerin ist zur Einräumung von Unterlizenzen oder zur Übertragung der Lizenz ………………

(3) Die Lizenz gilt ………………

§ 4 Lizenzgebühr

(1) Die Lizenznehmerin zahlt an den Lizenzgeber eine laufende Umsatz-Lizenzgebühr aus ………………

(2) Die Höhe der Lizenzgebühr ………………

(3) Erhöht die Lizenznehmerin einen Endkundenpreis um mehr als 5 Prozent, ………………

(4) Die Lizenznehmerin verpflichtet sich zur Zahlung einer Mindestlizenzgebühr in Höhe von:

  • ………………
  • ………………
  • ………………
  • ………………
  • ………………

(5) Die Mindestlizenzgebühr wird ………………

§ 5 Abrechnung und Zahlung

(1) Die Lizenzgebühr wird kalendervierteljährlich abgerechnet. Die Lizenznehmerin erteilt hierfür ………………

(2) ………………

(3) Die Lizenznehmerin führt über den Vertrieb der Produkte ordnungsgemäß in einer Weise Buch, die es ermöglicht, ………………

§ 6 Know-How

(1) Der Lizenzgeber stellt der Lizenznehmerin sein Know-How zur Verfügung. Dies erfolgt durch ………………

(2) ………………

(3) Die Lizenznehmerin ist ausschließlich dazu berechtigt, das ihr von der Lizenzgeberin zur Verfügung gestellte Know-How ………………

(4) ………………

§ 7 Ausübungspflicht

(1) ………………

(2) ………………

  1. ………………
  2. ………………

§ 8 Qualitätsanforderungen

(1) Die Lizenznehmerin ……………….

(2) ………………

(3) Der Lizenzgeber übernimmt ………………

(4) ………………

§ 9 Geeignete Werbemaßnahmen

(1) Die Lizenznehmerin wird die Produkte intensiv bewerben. Sie wird für Werbemaßnahmen jährliche Kosten in Höhe von wenigstens 5 % des Jahresumsatzes des jeweiligen Produktes ausgeben.

(2) Die Lizenznehmerin erteilt über die Werbemaßnahmen am Ende eines jeden Kalenderjahres Auskunft.

§ 10 Gewährleistung

(1) ………………

(2) ………………

(3) Der Lizenzgeber haftet ………………

(4) ………………

§ 11 Haftung

(1) ………………

(2) ………………

(3) ………………

(4) ………………

§ 12 Angriffs- und Verteidigungsgemeinschaft

(1) Im Falle der Verletzung der mit diesem Vertrag eingeräumten Rechte durch Dritte gilt Folgendes:

  1. ………………
  2. ………………
  3. ………………

(2) ………………

§ 13 Fortentwicklung der Produkte

(1) Der Lizenzgeber teilt der Lizenznehmerin die Verbesserung oder Fortentwicklung von Produkten gem. § 6 mit und lizenziert diese im Rahmen dieses Vertrages.

(2) Die Lizenznehmerin teilt dem Lizenzgeber ………………

§ 14 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung des Vertrags-Know-Hows sowie aller vor oder während der Laufzeit dieses Vertrages ausgetauschten bzw. auszutauschenden Informationen und erworbenen Kenntnisse über Grundlagen, Arbeitsweisen, Herstellung, Neuentwicklung, Verbesserungen und sonstige Details betreffend die Produkte und die Vertragsabwicklung berührende Betriebsvorgänge und werden alle hierzu erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

(2) Die ausgetauschten Informationen, insbesondere das Know-How, sind ausdrücklich als geheim zu kennzeichnen.

(3) Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt nicht, ………………

(4) ………………

(5) ………………

(6) Die Parteien werden diese Geheimhaltungsverpflichtung auch ihren sämtlichen ………………

(7) ………………

(8) Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Laufzeit des Vertrages hinaus bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Know-How offenkundig geworden ist.

§ 15 Vertragsdauer und Kündigung

(1) ………………

(2) Die gesetzlichen Rücktrittsrechte und das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein wichtiger Grund insbesondere dann vorliegt, wenn

  1. ………………
  2. ………………
  3. ………………
  4. ………………

(3) Im Falle des Vertragsendes nach Absatz 2 ist die Lizenznehmerin mit Wirksamwerden der Kündigung zu einem Verkauf oder zu einer Auslieferung bereits hergestellter Produkte ………………

(4) Die Lizenznehmerin gibt nach Vertragsende innerhalb von zwei Wochen ……………….

§ 16 Nebenabreden, Schriftform, Unwirksamkeit von Einzelbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(3) Die Unwirksamkeit von Einzelbestimmungen berührt nicht den rechtlichen Bestand des Vertrages im Übrigen.

§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

(1) ………………

(2) ………………

(3) ………………