Mustervertragsklauseln für Affiliate-Marketing / Bannerwerbung 

Hier stellen wir Ihnen einige Vertragsklauseln zu Anschauungszwecken zur Verfügung. Die Konditionen für den Erhalt des vollständigen Mustervertrages können Sie telefonisch oder per E-Mail in der Kanzlei erfragen.

Der Vertrag ist – stark vereinfacht gesprochen – für den Betreiber einer Preissuchmaschine mit spezifischen Produktkategorien entworfen, der diese Suchmaschine auf den Webseiten von themenverwandten Werbepartnern via Iframe einbinden lässt und für weitergeleitete Kunden eine Provision an den jeweiligen Werbepartner bezahlt.

WICHTIG: Die vorliegenden Vertragsklauseln dienen nur der beispielhaften Veranschaulichung und sollten keinesfalls ungeprüft und unbearbeitet für einen ähnlichen Vertrag verwendet werden. Bereits kleine Unterschiede zu dem hier zugrundeliegenden Geschäftsmodell können dazu führen, dass der Vertrag nicht nur unpraktisch sondern sogar interessen- oder rechtswidrig ist. Dies gilt insbesondere für Regelungen über den Vertragsgegenstand und die Vergütung.

Affiliatevertrag

 Zwischen . . . . . . – Merchant –

 und . . . . . . – Affiliate –

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Integration und Darstellung der Website des Merchants www.de auf der Website und unter der Domain des Affiliate zum Zweck der Bewerbung der Produkte / Dienstleistungen des Merchants.

(2) Die Integration der Website des Merchant erfolgt in der Form eines Inlineframe (iframe). Der Merchant stellt dem Affiliate dafür einen entsprechenden Code zur Verfügung. Dieser wird in den Quelltext der Website des Affiliate aufgenommen und ermöglicht so die Darstellung der Website des Merchants im vordefinierten Format des iframe.

(3) Das Format des iframe beträgt ………….. Der Affiliate bemüht sich unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen um eine möglichst werbewirksame Präsentation des iframe.

(4) Der Affiliate ist verpflichtet, den iframe mindestens X Stunden täglich im monatlichen Durchschnitt zu präsentieren. 

(5) Der iframe darf ausschließlich unter folgender Domain eingebunden werden: www.de

(6) Die im iframe sichtbaren Inhalte werden allein vom Merchant erstellt und bearbeitet.

§ 2 Vergütung

(1) Der Affiliate hat einen Provisionsanspruch für jeden von ihm an den Merchant über den iframe weitergeleiteten Kunden, sobald dieser durch Abschluss eines entgeltlichen Geschäftes mit einem Vertragspartner (Anbieter) des Merchants einen eigenen Provisionsanspruch des Merchants auslöst (pay-per-sale).

(2) Der Provisionsanspruch erstreckt sich auch auf Folgegeschäfte des Kunden der in (1) bezeichneten Art, die diese zu einem späteren Zeitpunkt mit Anbietern des Merchants abschließt. Dies gilt jedoch nur für provisionspflichtige Geschäfte, welche innerhalb eines Jahres nach dem Erstgeschäft abgeschlossen wurden.

(3) Die Höhe der Provision des Affiliate innerhalb einer Abrechnungsperiode wird aus der Gesamtprovision des Merchants errechnet, die dieser gemäß sämtlicher im jeweiligen Abrechnungszeitraum abgeschlossenen Geschäfte seiner Kunden vom Netzbetreiber ….. ausgezahlt bekommen hat. Die Provision des Affiliate entspricht dabei X % des Anteils an der Gesamtprovision des Merchants, welcher dem Verhältnis der vom Affiliate vermittelten Kundengeschäfte zu den Gesamtkundengeschäften dieser Abrechnungsperiode entspricht.

(4) Die Abrechnungszeiträume betragen grundsätzlich X Monate. Der jeweilige Provisionsanspruch des Affiliate wird erst unmittelbar nach Erstellung einer Abrechnung durch den Merchant und Erhalt der Gesamtprovision vom Netzbetreiber zur Auszahlung fällig.

(5) Der Merchant erstellt regelmäßig Abrechnungen für den Affiliate. Diese müssen mindestens die in (3) bezeichneten Berechnungsfaktoren und gegebenenfalls weitere Informationen enthalten, soweit diese erforderlich sind, um den Provisionsanspruch des Affiliate und dessen Berechnung leicht nachvollziehbar darzulegen.

Die Abrechnungen sind in der Regel innerhalb von X Wochen nach Ablauf des Abrechnungszeitraums an den Affiliate zu übermitteln. Davon abweichend darf die Abrechnung später erfolgen, soweit dem Merchant die zur Abrechnung benötigten Daten noch nicht vorliegen. Darüber hat er den Affiliate unverzüglich zu informieren.

(6) Zusätzlich zu diesen Abrechnungen erstellt und übermittelt der Merchant monatliche Berichte (reportings) an den Affiliate über die Anzahl der von diesem i.S.v. (1) vermittelten, provisionspflichtigen Geschäfte

§ 3 Ergänzende Pflichten des Merchant

(1) Der Merchant bemüht sich, die über den iframe verlinkte Website während der gesamten Laufzeit dieses Vertrags Vertrags abrufbar zu halten. Im Falle von Störungen wird der Merchant den Affiliate von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

(2) ……..

(3) …….

§ 4 Ergänzende Pflichten des Affiliate

(1) Der Affiliate garantiert, dass durch die Darstellung des iframe auf dessen Website und die diesbezüglich entfalteten Werbetätigkeiten insgesamt …

(a) …………

(b) ………..

(2) ………..

(3) ………….

(4) Die im iframe dargestellte Website des Merchant und deren Quelltexte dürfen nicht ohne dessen vorherige Zustimmung optisch, inhaltlich oder technisch verändert oder anderweitig bearbeitet oder in sonstiger Weise genutzt werden, soweit diese Nutzung über die in diesem Vertrag eingeräumten Rechte hinausgeht.

(5) …………..

(6) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen in 1,2,4,5 verpflichtet sich der Affiliate zur Zahlung einer angemessenen, in das billige Ermessen des Merchant gestellten Vertragsstrafe, deren Höhe im Einzelfall durch ein Gericht überprüft werden kann.

§ 5 Unterbrechung der Schaltung des iframe

(1)………..

(2)………..

§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Parteien haften für Vorsatz, Arglist und grobe Fahrlässigkeit, sowie im Fall von Personenschäden unbeschränkt.

(2) ………..

(3) ……….

§ 7 Vertragsdauer, Kündigung

(1) ………….

(2) ………….

§ 8 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Auf den vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

(2) …………..

(3) …………..

§ 9 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrags haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden.

(2)………..