Verträge über “Software as a Service (SaaS)”

Mit der rasanten Entwicklung im Bereich digitaler Vernetzung der letzten Jahre gehen auch Veränderungen beim Vertrieb von Software-Produkten einher. Zur klassischen Software-Vermarktung im Sinne des Verkaufs bzw. der Vermietung von lokal beim Kunden zu installierenden Programmen treten vermehrt Varianten hinzu, in denen der Kunde nur noch über seinen Internetbrowser auf die beim Anbieter oder in der Cloud betriebenen Anwendungen zugreift, um diese umfänglich nutzen zu können. Die technische Ausgestaltung dieser als “Application Providing” oder als “Software as a Service” bezeichneten Modelle sind vielgestaltig, wobei auch der Einsatz einer lokalen Zugangssoftware beim Kunden denkbar ist.

Auch auf rechtlicher und vertraglicher Ebene muss das jeweilige Nutzungsmodell so präzise erfasst und abgebildet warden, dass Anbieter und Kunde die Reichweite, aber auch die Beschränkungen der Leistung erkennen können, um Störungen im Vertragsverhältnis zu vermeiden. Dem Anbieter wird natürlich überdies an der Eingrenzung seiner Risiken gelegen sein.

Wir stellen nachfolgend in Auszügen ein Vertragsmuster aus unserer Kanzleipraxis vor, welches Ihnen den Regelungsbedarf grob veranschaulichen soll.

Die Besonderheit dieses Vertragsmusters liegt darin, dass der Anbieter selbst nur als Reseller der Software eines Drittherstellers agiert. Dies war bei der Vertragsgestaltung zu beachten.

Generell liegt das Augenmerk bei SaaS-Verträgen auf einer sauberen Beschreibung des Zugangs zur Software und einer – ggfs.  ausgelagerten – Funktionsbeschreibung dieser. Ferner sind die technischen Verantwortlichkeitssphären gegeneinander abzugrenzen; i.a.W.: Wo entlang der Datenleitung geht die Gefahr einer Nutzungsunterbrechung auf den Kunden über?

 Weitere Regelungsschwerpunkte sind: Datenschutz und Auftragsdatenverarbeitung, Pflichten des Kunden, Verfügbarkeit der Software im Jahres- oder Monatsmittel, Datensicherung, Gewährleistung und Haftung allgemein.

Hinweis: Das vollständige Vertragsmuster können Sie bei uns erwerben. Jedoch empfehlen wir Ihnen grundsätzlich eine ordentliche anwaltliche Beratung zum Zweck der Anpassung des Vertrages an Ihren persönlichen Anwendungsfall.

SaaS – Software as a Service – Vertrag

zwischen der

– Anbieter –

 und

– Kunde –

§ 1 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1). Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses die Software ………… in der Version …….. zur Nutzung zur Verfügung. Die Software wird auf Servern des Herstellerunternehmens ……….. von diesem Unternehmen betrieben und gewartet. Der Anbieter ist Vertragspartner des Herstellers und ermöglicht als Reseller dem Kunden die Nutzung der Software. Informationen zum Hersteller erhält der Kunde unter www……………de.

(2). Zugriff und Nutzung der Software durch den Kunden erfolgen über das Internet unter Verwendung eines Internet-Browsers. Die Software ist über die Website www……de erreichbar.

(3). Die Software ……. ist ein webbasierte Anwendung zur …………….. Zu den wesentlichen Funktionen der Software gehören unter anderem:

– ….
– ….
– ….

Im Einzelnen ergeben sich die vom Kunden über die Software nutzbaren Leistungen aus der in Anlage 1 zum Vertrag beigefügten externen technischen Leistungsbeschreibung, den jeweils in der aktuellen Version der Software verfügbaren technischen Funktionen sowie der veröffentlichten Software-Beschreibung des Herstellers (vgl. Website des Herstellers).

Der Kunde bestätigt mit Unterzeichnung dieses Vertrages, dass er die Software vor Vertragsschluss ausgiebig besichtigt hat und er die verfügbaren Beschreibungen der Software von Hersteller und Anbieter zur Kenntnis genommen hat.

(4). Dem Kunden steht die Software-Nutzung grundsätzlich nur in dem Umfang zur Verfügung, wie er dem Anbieter vom Hersteller vertraglich eingeräumt wurde. Es gelten insoweit ergänzend zu diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers zwischen Anbieter und Kunde vereinbart (Anlage 2). Soweit sich im Einzelfall Regelungen der bezeichneten AGB und dieses Vertrages widersprechen gelten diese vertraglichen Regelungen vorrangig.

(5). Die Nutzung der Software wird den in Anlage 3 zu diesem Vertrag festgelegten Nutzern bzw. Nutzergruppen  gestattet. …..

(6). Der Anbieter stellt dem Kunden den zur uneingeschränkten vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Speicherplatz für die vom Kunden und den zugelassenen Nutzern durch Nutzung der Software erzeugten und/oder die zur Nutzung der Software erforderlichen Daten zur Verfügung. Den Anbieter treffen hinsichtlich dieser Kundendaten keine Verwahrungs- und Obhutspflichten, sofern diese nicht nach anderen Verträgen zwischen den Parteien vereinbart sind.

(7). Nicht zum Vertragsgegenstand sind folgende Leistungen des Anbieters zu zählen:

….

§ 2 Beginn und Laufzeit des Nutzungsverhältnisses

……

§ 3 Gebühren, Preise

…..

§ 4 weitere Leistungen und Pflichten des Anbieters

(1). Der Anbieter stellt die dem Kunden zu überlassende Software in der vom Hersteller aktuell angebotenen Version zur Verfügung, wenn die Änderung der eingesetzten Software-Version unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neueren Version als der vertragsgegenständlichen Version (vgl. § 1 Abs.1) besteht jedoch nicht.

(2). Übergabepunkt ……….

(3). ….

(4). ….

(5). Die Software und die Anwendungsdaten werden regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. …………

(6). ……………

(7). Die Software ist entsprechend der derzeit geltenden Herstellervorgaben für den Kunden zu ……% im Jahresmittel verfügbar. Es gelten insoweit uneingeschränkt die Herstellerregelungen in § 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. Anlage 2). Die vorgegebene Mindestverfügbarkeit kann sich ohne dies hindernde Einwirkungsmöglichkeiten des Anbieters von Herstellerseite aus ändern und die nach der vorherrschenden Rechtsauffassung erforderliche Mindestverfügbarkeit unterschreiten. Der Anbieter ist objektiv-technisch daran gehindert, dem Kunden höhere Verfügbarkeiten der Software zu gewährleisten als der Hersteller. Der Kunde erkennt diesen Umstand an und verzichtet darauf, Ansprüche und Rechte infolge unzureichender Mindestverfügbarkeit gegenüber dem Anbieter geltend zu machen, sofern dieser die Mindestverfügbarkeit des Herstellers nicht unterschreitet.

(8). ……

(9). ……

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1). Der Kunde ist für den Inhalt der von ihm und/oder den weiteren autorisierten Nutzern in die Software eingestellten oder von dieser erzeugten Daten vollständig allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt insoweit keine Überprüfungen dieser Daten vor.
……………………

(2). – (11).

§ 6 Nutzungsrechte an und Nutzung der Software, Rechte an Anwendungsdaten

(1). Der Kunde erhält an der Software ein einfaches (nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares) auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Eine körperliche Überlassung der Software erfolgt nicht.

(2). ….

(3). ….

(4). ….

(5). Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrages, insbesondere durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem/n Server/n des Herstellers eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerte entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Kunden zu.

Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.

§ 7 Mängelhaftung, Haftung für Inhalte des Kunden

….

§ 8 Haftungsbeschränkungen

(1.) Der Anbieter  haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner Erfüllungsgehilfen beruht.

(2.) Darüber hinaus haftet der Anbieter  ……

(3.) ….

(4.) …..

(5.) ….

(6). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern dem Kunden Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zustehen.

(7.) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Anbieter insoweit nicht, als …..

§ 9 Datensicherheit, Datenschutz, Auftragsdatenverarbeitung, Geheimhaltung

(1). Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

(2).  Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt Daten nur im Auftrag des Kunden. Der Kunde ist als Auftraggeber gemäß § 11 Abs.1 BDSG für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verantwortlich. Der Kunde erteilt dem Anbieter einen separaten schriftlichen Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß den Vorgaben aus § 11 BDSG (Anlage 3).  Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.

(3).- (6).

§ 10 Sonstige Vereinbarungen

(1). Es wird die Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.

(2.) Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Anbieters in ……

(3). …..

(4). ….

Anlagen zum Vertrag:

Anlage 1 – Leistungsbeschreibung ….
Anlage 2 – Allgemeine Geschäftsbedingungen des Herstellers
Anlage 3 – Liste der zugangsberechtigten Personen