Anwalt im Urheberrecht und Medienrecht
Wir schützen Ihr geistiges Eigentum als Urheber

In Zeiten digital basierter Kommunikation und Datenverbreitung sieht sich nicht nur der Datenschutz, sondern auch der Schutz von Urheberschaften vor zunehmend größere Herausforderungen gestellt. Nationale und internationale Produktpiraterie lässt die Rechtsgebiete Urheber- und Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Medienrecht für viele Unternehmen mehr und mehr in den Fokus der Aufmerksamkeit rücken.

Wenn Sie eine Urheberrechtsverletzung vermuten oder eine Frage zum Thema Markenmissbrauch haben, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an das Team von Melchior Krüger Illig Rechtsanwälte wenden – bei einem persönlichen Termin mit einem erfahrenen Rechtsanwalt unserer Kanzlei erhalten Sie eine ausführliche Rechtsberatung und Ersteinschätzung.

MKI Rechtsanwälte: Kanzlei im Medienrecht und Urheberrecht

Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Autoren, Komponisten, bildende Künstler, Fotografen, Designer und Unternehmen aus verschiedensten Branchen. Ihr Recht setzen wir engagiert in Form einer Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durch. Darüber hinaus machen wir auch eventuelle Schadensansprüche des Urhebers bzw. der Urheber geltend.

In folgenden Bereichen stehen unsere Anwälte Ihnen jederzeit für eine Rechtsberatung zur Verfügung:

Streitfall Filesharing: Von Abmahnkultur und Anschlussinhabern

Als Filesharing wird das Tauschen von Dateien (in der Regel Film- Software- oder Musikdateien) bezeichnet. Da diese in der Regel einen Urheber haben und demnach dem Urheberrecht unterliegen, ist der Tausch via Filesharing in keinem Fall legal. Eine Urheberrechtsverletzung liegt nur dann nicht vor, wenn der Verbreitende selbst Urheber der entsprechenden Werke ist oder die Nutzungsrechte innehält.

Wird eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing begangen, drohen Rechtsverletzern Abmahnungen durch den Urheber (Abmahnung = außergerichtliche Möglichkeit des Urhebers, den Rechtsverletzer zur zukünftigen Unterlassung aufzufordern). Zuvor muss der Rechtsverstoß aber durch Ermittlung der IP-Adresse und zugeordnetem Anschlussinhaber nachgewiesen werden (gerichtlicher Beschluss nach § 101 UrhG).

Und genau hier wurde es in der Vergangenheit oft strittig: Denn nicht immer ist der Anschlussinhaber auch die Person, die das Urheberrecht online verletzt hat. Immer wieder kam es in diesem zu unterschiedlichen Urteilen. So entschied das AG Köln am 14.03.2016 zugunsten eines Abgemahnten, dessen Täterschaft nicht zweifelsfrei nachgewiesen konnte, da auch andere Familienmitglieder über seinen Anschluss im Internet aktiv waren.

Weitere Informationen zum Thema Filesharing finden Sie in der Infothek unserer Kanzlei für Urheberrecht »

Datenschutz, Urheberrecht, Markenrecht: Wir kämpfen für Ihr Recht

Sie haben eine Abmahnung erhalten, benötigen eine Rechtsberatung im Bereich Datenschutz oder haben Fragen zu einem anderen der durch uns vertretenen Rechtsgebiete? Als Rechtsanwalt im Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht und Datenschutzrecht steht unsere Kanzlei Ihnen in allen Fragen kompetent und engagiert zur Seite.

Jetzt Kontakt zu MKI Rechtsanwälte aufnehmen und Termin für eine Rechtsberatung vereinbaren »