Willkommen bei KI & Recht
der neuen Plattform von Melchior Krüger Illig Rechtsanwälte

KI ist in aller Munde. Es vergeht derzeit kein Tag, an dem nicht über die neuesten Entwicklungen von KI und der rasant steigenden Zahl entsprechender Produkte und Tools berichtet wird. Das Meinungsspektrum reicht von warnenden Kassandrarufen zu den apokalyptischen Gefahren der uns eines Tages unterwerfenden KI bis hin zur entfesselten Begeisterung der Tech-Szene. Die Deutungshoheit kann wohl vorerst keiner für sich beanspruchen, doch fest steht jetzt schon….entziehen kann sich dieser neuen Realität niemand, nicht einmal der sich der Digitalwelt gänzlich entziehende Bürger.

Fest steht ebenso sicher, dass die Nutzung und Betroffenheit von KI multiple Rechtssphären berührt und KI sich deshalb zum Wohl und Schutz aller Menschen dem geltenden Recht unterwerfen, ja gegebenenfalls auch gesetzgeberisch nachreguliert werden muss, wie dies etwa mit dem in Umsetzung befindlichen AI-Act (KI-Verordnung) auf europäischer Ebene derzeit schon geschieht.

Die IT-Rechts-Abteilung von Melchior Krüger Illig Rechtsanwälte (www.itrecht-dresden.de) unter meiner Federführung wird künftig dem KI-Recht einen besonderen Beratungsschwerpunkt widmen und auf dieser Webpräsenz stetig über neue Entwicklungen in diesem neuen Rechtsgebiet informieren, sowie den sich hieraus ergebenden Beratungsbedarf konkret vorstellen. Ebenso möchten wir die aktuellen Rechtsquellen für KI-Recht abbilden und auf interessante Informationsangebote der einschlägigen Medien hinweisen.

Nachfolgend geben wir einen ersten Ausblick auf die sich abzeichnenden Rechts- und Beratungsthemen im Bereich KI:

KI-Produkte rechtssicher herstellen, anbieten und vertreiben

Bisherige Software unterstand zwar auch schon unterschiedlichen gesetzlichen und gesetzesgleichen Anforderungen aus den Bereichen Produkthaftung, Datenschutz- / IT-Sicherheitsrecht, musste diese Hürden jedoch regelmäßig nur einmal nehmen, nämlich vor ihrem Erst-Release, und war von wenigen Ausnahmefällen abgesehen auch so gut wie nie gänzlich untersagt.

KI rechtssicher im eigenen Unternehmen einsetzen

Auch der Einsatz von KI im eigenen Unternehmen bedarf gründlicher Vorüberlegungen. So müssen die Mitarbeiter intensiv geschult werden, um die Möglichkeiten aber auch die Grenzen des produktiven Einsatzes von KI zu kennen. Denn ein rechtswidriger oder das eigene Produkt schädigender Einsatz von KI führt ohne weiteres zu einer direkten Haftung des Arbeitgebers gegenüber den hiervon betroffenen Dritten. Gleichermaßen kann der ungeübte Einsatz von KI zur ungewollten Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen oder etwa Datenschutzverletzungen gegenüber anderen Mitarbeitern oder Kunden führen. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen ein auf Ihr Unternehmen angepasstes Einsatzkonzept.

Schutz von KI-Produkten

Für Hersteller und Vertriebler von KI Produkten stellt sich die Frage, wie sie diese und das darin enthaltene Know-how effektiv gegen Nachahmungen oder Übernahmen durch Dritte (insbesondere Mitbewerber) schützen können, um keine Unternehmenswerte einzubüßen. Hier ist insbesondere an das Urheber-und Patentrecht zu denken.

Schutz vor KI – Anpassung der IT-Sicherheit

KI in den falschen Händen begründet natürlich ein höheres Maß an Gefahren im Bereich des Hacking, der Spionage und Sabotage von IT-Systemen und damit auch von Unternehmen. So ermöglicht KI wesentlich intelligentere und anspruchsvollere Hacking-Angriffe auf IT-Systeme als dies bisher bekannt war und führt mithin zwingend zur Notwendigkeit der Anpassung des eigenen IT-Sicherheitskonzepts einschließlich der Schulung der Mitarbeiter. Diese Notwendigkeit resultiert nicht nur aus dem Gedanken des eigenen Schutzes heraus, sondern vor allem aus den gesetzlichen Anforderungen etwa der DSGVO oder der einschlägigen Sicherheitsgesetze wie etwa dem BSiG.

KI datenschutzkonform herstellen und einsetzen

Wer KI-Anwendungen auf den Markt bringt hat diese gemäß Art. 25 DSGVO nach dem Grundsatz „privacy by design“ und „privacy by default“ von vornherein so zu gestalten, dass die Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung beachtet werden, insbesondere die Verarbeitung personbezogener Daten so minimal wie möglich gehalten wird und die Datenschutzvoreinstellungen restriktiv gesetzt sind. Wird dies nicht beachtet, so kann dies unter Verlust eines zeit- und kostenintensive Entwicklungsaufwandes zu einem gänzlichen Verbot der KI-Anwendung führen. So ist beispielsweise davon auszugehen, dass biometrische Bildanalyse KI-Anwendungen wie clearview AI von vornherein verboten sein werden. Wir beraten Sie zur datenschutzkonformen Konzipierung von KI-Anwendungen.

Verletzung von Urheberrechten durch KI

Die Reproduktion und Verwertung fremder urheberrechtlich in großen Teilen geschützter Inhalte (Texte, Videos, Bilder, Musik, Grafiken etc.) in den durch KI generierten Ergebnissen führt zwangsläufig immer auch zu urheberrechtlich relevanten und damit regelmäßig verbotenen Benutzungshandlungen und sei es nur die Vervielfältigung nach § 16 Urhebergesetz. Werden diese Ergebnisse sodann weiterverwendet, insbesondere veröffentlicht oder verbreitet, tritt die Urheberrechtsverletzung offen zutage und kann von den entsprechenden Urhebern bzw. Exklusivrechtsinhabern geahndet werden. Dies kann im Einzelfall zu empfindlichen Schadensersatzforderungen führen. Wir beraten Sie, wie sie einen urheberrechtskonformen Einsatz von KI-Anwendungen bestmöglich gewährleisten können.

Verbraucherschutz und Schutz vor Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch KI

Die derzeitige und sicherlich noch lang anhaltende Fehleranfälligkeit von KI-Anwendungen bringt unvermeidbar auch unwahre Tatsachenbehauptungen über Personen oder Unternehmen mit sich, die regelmäßig zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung der Betroffenen führen und von diesen mit Unterlassung-, Beseitigung- und Schadensersatzansprüchen abgewehrt werden können. Hierbei wird sich der Verbreiter eines derartig KI-generierten Textes/Bildes regelmäßig nicht darauf berufen können, dass ihm die Unrichtigkeit der Inhalte nicht bekannt sein musste. Solche Fehlinhalte können ferner zur wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen führen, wenn diese durch KI-einsetzende Unternehmen zu verantworten sind. Man denke nur an irreführende Vergleichsportale oder Preissuchmaschinen.

KI in Schule, Ausbildung, Hochschule etc.

Längst haben Schüler und Studenten die Chancen die KI Ihnen zur Arbeitserleichterung, etwa bei Hausarbeiten, bietet für sich erkannt und nutzen diese Möglichkeiten bereits mit einer Leichtigkeit, dass Lehrer und Schulbehörden kaum Schritt halten können. Dass dies sukzessive zu einer Novellierung des gesamten Schulsystems führen wird, dürfte außer Frage stehen. Bis dahin sind jedoch die vielfältigen offenen Schulrechts- und Verwaltungsrechtsfragen zu beantworten, die im Betriebsalltag der Bildungseinrichtungen durch den Einsatz von KI entstehen und entstehen werden. Hierfür steht Ihnen unser Kanzleiteam ebenfalls gern zur Verfügung.

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