Musikrecht & Filmrecht

Rechtsanwalt Melchior ist es als gebürtigem Dresdner, der im reichen Musikleben dieser Stadt aufgewachsen ist (ehem. Mitglied des Dresdner Kreuzchor) und auch heute noch leidenschaftlich gern musiziert, ein besonderes Anliegen, dem privaten und öffentlichen Kulturbetrieb zur Seite zu stehen. 

Unsere Rechtsberatung richtet sich daher an  Künstler, Schauspieler, Musiker, Instrumental- und Vokalensembles, Konzertdirektionen und Künstleragenturen, Veranstalter, Bühnen und Spielstätten, Produktionsfirmen, Gastronomen, Sponsoren, Caterer etc.

Die Betreuung der verschiedenen Akteure der Film- und Fernsehbranche ist ein noch vergleichsweise junges Betätigungsfeld und soll nach und nach einen festen Platz in der Kanzlei erhalten.

 

Zu unseren Tätigkeiten gehören u. a.:

  • Schutz der Urheber- sowie Leistungsschutzrechte von Künstlern, Verlagen, Veranstaltern und Produzenten
  • Schutz der Namens- und Markenrechte von Künstlern
  • Gestaltung von Konzert-, Künstler- und Künstleragenturverträgen
  • Gestaltung von Sponsoring-, Event-, Catering-, Produktions- und Vermarktungsverträgen, Lizenz- und Verwertungsverträgen
  • Beratung zum Recht der Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL) und Verlage
  • Beratung und Unterstützung bei der Gründung und Führung von Vereinen
  • Unterstützung und Beratung bei Ensemble- oder Bandneugründungen (z. B.: Entwurf des Gesellschaftsvertrages)
  • Unterstützung bei der Beantragung und Durchsetzung behördlicher Genehmigungen für Veranstaltungen (z. B.: Events, Messen) in den Bereichen des öffentlichen Bau- und Straßenrechts, des Versammlungsrechts , sowie des Gewerbe- und Gaststättenrechts
  • Arbeitsrechtliche Betreuung angestellter Musiker und Schauspieler unter Berücksichtigung der speziellen Bühnentarifverträge
  • Beratung für Künstler in sozialrechtlichen Fragen des ALG I und II, des Gründungszuschuss und der Künstlersozialkasse
  • Vortragstätigkeit im Musikrecht
  • Filmproduktion und Filmverwertung
  • Filmförderung und Filmfinanzierung