Gewerblicher Rechtsschutz

Der verschiedene Rechtsmaterien beinhaltende Gewerbliche Rechtsschutz stellt die Regeln für den unternehmerischen Wettbewerb auf und versucht dabei die widerstreitenden Interessen des Verbraucherschutzes, des Schutzes von Unternehmenswerten und -identitäten, sowie eines marktwirtschaftlich notwendigen Konkurrenzkampfs durch allgemeinverbindliche Verhaltensregeln zwischen den Marktteilnehmern auszugleichen.

Ein wesentlicher Bestandteil des Gewerblichen Rechtsschutzes ist das Markenrecht. Dieses soll die Unterscheidbarkeit von Unternehmen, sowie den von diesen angebotenen Waren und Dienstleistungen gewährleisten.

Das Wettbewerbsrecht wiederum schützt Verbraucher, Mitbewerber und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen und einer Verfälschung des Wettbewerbs.

Das Patentrecht schützt neue technische Erfindungen, sofern diese gewerblich verwertbar sind.

Weitere Schutzgesetze wie beispielsweise das Geschmacksmustergesetz – jetzt Designrecht – schließen verbleibende Lücken und komplettieren das Schutzprogramm des Gewerblichen Rechtsschutzes.

Wir beraten Sie u. a. zu folgenden Themen:

  • Markenrecherche, Kollisionsprüfung, weltweite Markenanmeldung, Markenüberwachung
  • Markenwiderspruch, Löschungsverfahren
  • Lizenzvertragsrecht
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung wettbewerbs-und markenrechtlicher Ansprüche
  • Schutz von Unternehmensbezeichnungen
  • irreführende Werbung, unzulässige Preiswerbung und Spitzenstellungswerbung
  • Gewinn- und Glücksspielrecht 
  • Abwerben von Mitarbeitern und Kunden
  • Heilmittelwerbe- und Lebensmittelrecht
  • Produktnachahmung und Know-how-Schutz
  • Rufausbeutung
  • Herabsetzung und gezielte Behinderung von Mitbewerbern
  • Gebrauchsmuster-, Patent- und Arbeitnehmererfindungsrecht