IT-Recht & Internetrecht

Das IT-Recht versteht sich weniger als ein durch spezifische Gesetze kodifiziertes Rechtsgebiet, sondern vielmehr als ein Oberbegriff für die Gesamtheit der sich rund um die Verwendung von Informationstechnologie ergebenden juristischen Fragestellungen. Diese berühren wiederum ein breites Spektrum einzelner Rechtsordnungen bzw. Disziplinen; vom Kern des Zivilrechts, über das Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht, Datenschutzrecht bis hin zum Straf- und Verwaltungsrecht.

Die zu untersuchenden Sachverhalte bzw. Probleme entstammen dabei in der Regel entweder der Sphäre des Internet, der Sphäre des Wirtschaftsverkehrs mit Soft- und Hardware oder beidem gleichzeitig. Da beide Bereiche einer rasanten Entwicklung unterworfen sind, muss sich simultan auch das anzuwendende Recht ständig anpassen, um realitäts- und praxisgerechte Lösungen zu ermöglichen. 

Mit diesen Entwicklungen durch kontinuierliche Fortbildung Schritt zu halten, ist der erklärte Anspruch von Melchior Illig Rechtsanwälte.

 

Tätigkeitsspektrum:

  • Erstellung von AGB für Onlineshops, Webhosting, Affiliatewerbung, Websites allgemein u.v.m.
  • Implementierung optimierter Vertragsschlussmechanismen unter Berücksichtigung des Fernabsatz- und Verbraucherschutzrechts
  • Konzeptionierung und Gestaltung von IT-Projekt-Verträgen, Provider-Verträgen, Webdesign-Verträgen, Softwareentwicklungs- und Softwarelizenzverträge, Softwarepflegeverträge, Softwarewartungsverträge, Softwaremietverträge, Software-Escrow-Vereinbarungen (Quellcodehinterlegung), Application Service Provider Verträge (ASP), Service-Level-Verträge (SLA), Software-as-a-Service (SaaS), Verträge mit der öffentlichen Hand (EVB-IT, BVB)
  • Verteidigung gegen Internetabzocke und unberechtigte Forderungen aus sogenannten Abofallen
  • Begutachtung und haftungssichere Gestaltung privater sowie unternehmerischer Internetauftritte (betrifft z.B. Impressumspflicht, Datenschutz, Haftung für Links, Metatags etc.)
  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen in entsprechenden Eil- bzw. Unterlassungsklageverfahren beispielsweise des Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechts (z.B.: in sog. „Filesharing“-Fällen)
  • Beratung und Vertretung in Streitigkeiten des Domainrechts
  • Beratung und Vertretung in Streitigkeiten des Werberechts im Internet 
  • Betreuung komplexer IT-Projekte
  • Begleitung von öffentlich-rechtlichen IT-Vergabeverfahren
  • Führung von Gerichtsprozessen in allen Gebieten des IT-Rechts
  • Vortragstätigkeit im EDV- und Internetrecht
  • Verteidigung in internet- bzw. computerbezogenen Strafverfahren
  • IT-Compliance, IT-Outsourcing, IT-Security, Cloud-Computing
  • Recht der Suchmaschinenoptimierung (SEO / SEM )