Urheber- und Medienrecht

Das Urheberrecht dient zusammen mit den Spezialgesetzen des gewerblichen Rechtsschutzes dem Schutz des „geistigen Eigentums“. Während der Gewerbliche Rechtsschutz schon namentlich den Schutz der Ergebnisse des geistigen Schaffens auf gewerblichem Gebiet sichern will,  erfasst das Urheberrecht die geistigen Leistungen im kulturellen und kreativen Bereich.

In ihrer Gesamtheit gewährleisten die Immaterialgüterrechte die gewerbliche und kulturelle Entwicklung, indem sie die wirtschaftlichen und persönlichen Interessen der Schöpfer immaterieller Güter und insbesondere deren Entlohnung sichern. Dass diese Zielsetzung durch den massiven Anstieg nationaler und internationaler Produktpiraterie unterlaufen wird, verdeutlicht die steigende Relevanz des Immaterialgüterrechts.

Dem Oberbegriff Medienrecht sind das Presse- und Rundfunkrecht, das Verlagsrecht und das Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung unterstellt.

Wir beraten Sie u. a. zu folgenden Themen:

  • Durchsetzung und Verteidigung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Autoren, Komponisten, bildenden Künstlern, Fotografen, Musikern, Designern etc. (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Unterlassungserklärung, Schadensersatz)
  • Urhebervertragsrecht
  • Urheberpersönlichkeitsrechte
  • Urheberstrafrecht
  • Recht der Verwertungsgesellschaften
  • Verletzung von Bild- und Persönlichkeitsrechten in den Medien (Schutz vor Verleumdung und Falschdarstellung)
  • Recht am eigenen Bild und Namen
  • Rundfunkrecht
  • Verlagsrecht 
  • Presserecht
  • Werberecht für Medienunternehmen