Mustervertrag für Webhosting & Support

Hier stellen wir Ihnen einige Musterklauseln für einen Vertrag über Webhosting und technischen Support als Anschauungsmaterial zur Verfügung. Die Konditionen zur Verfügungstellung des vollständigen Vertragsmusters können Sie jederzeit telefonisch oder per E-Mail in der Kanzlei erfragen.

Die Besonderheit besteht vorliegend darin, dass die Webseite des Kunden nicht direkt auf Servern des Providers gehostet wird, sondern bei einem mit dem Provider vertraglich verbundenen Drittanbieter. Der technische Support beschränkt sich hier auf die Zur-Verfügung-Stellung eines CMS (Content-Management-System) und die Einrichtung eines Analysetools wie Piwik oder GoogleAnalytics.

WICHTIG: Die vorliegenden Vertragsklauseln dienen nur der beispielhaften Veranschaulichung und sollten keinesfalls ungeprüft und unbearbeitet für einen ähnlichen Vertrag verwendet werden. Bereits kleine Unterschiede zu dem hier zugrundeliegenden Geschäftsmodell können dazu führen, dass der Vertrag nicht nur unpraktisch sondern sogar interessen- oder rechtswidrig ist. Dies gilt insbesondere für Regelungen über den Vertragsgegenstand und die Vergütung.

Vertrag für Webhosting & Support

§ 1 Gegenstand

(1). Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Internetspeicherplatz (webspace) für die Internetseite des Auftraggebers und deren Anbindung an das Internet (Hosting) unter einer vom Auftragnehmer bereitgestellten Domain. Diese Leistungen werden durch einen Drittanbieter erbracht.

(2). Vertragsgegenstand ist weiterhin die technische Betreuung der Internetseite durch den Auftragnehmer.

§ 2 Hosting

(1). Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Internetspeicher auf dem Server eines Drittanbieters bis zu einem Umfang von ………… MB zur Verfügung.

(2). Der Auftragnehmer meldet für den Auftraggeber die Domain www.domain.de an und hält die Internetseite des Auftraggebers unter dieser Domain für die Dauer des Vertrages zum Abruf im Internet bereit. Die Inhalte des Auftraggebers werden durch ein regelmäßiges Backup beim Drittanbieter gesichert.

(3).Der Auftraggeber erhält zusätzlich bis zu zehn E-Mail-Adressen

(4.) Der/die Webserver ist/sind durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche mit einer Verfügbarkeit von 96 % im Jahresmittel einsatzfähig. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der/die Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers bzw. Drittanbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist/sind.

§ 3 Technische Betreuung

(1.) Die technische Betreuung der Internetseite des Auftraggebers beinhaltet die Bereitstellung eines sogenannten „Content Management System“, mit welchem der Auftraggeber selbständig die Inhalte seiner Internetseite einstellen und verändern kann.
Der Auftragnehmer nimmt regelmäßig Updates und Aktualisierungen des Content Management Systems vor, soweit diese verfügbar sind. Davon ausgenommen sind solche Updates, die eine vollständig neue Version der Software darstellen und je nach verwendetem Content Management System aller 2-5 Jahre erscheinen.  

(2.) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber darüber hinaus auf Anfrage ein Softwaretool zur Verfügung, mittels welchem der Auftraggeber Informationen über die Art und Weise der Benutzung seiner Internetseite durch Internetnutzer einsehen kann. Diese Daten beinhalten unter anderem Seitenzugriffe, Zugriffsquellen, Absprungraten, verweisende Websites, verwendete Suchmaschinen und Sucheingaben etc.

§ 4 Vertragslaufzeit und Beendigung

(1). ………………

(2). ………………

§ 5 Vergütung

(1). Der Auftragnehmer erhält eine monatliche Gebühr in Höhe von …. ,- Euro zzgl. MwSt.

(2). ………..

(3). …………

(4).…………

(5.) …………

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

(1). ……………

(2.)…………..

(3). ………….

§ 7 Gewährleistung und Haftung des Auftragnehmers

(1). Bei der Überlassung des Speicherplatzes schließt der Auftragnehmer jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Webservers aus. Spätere Einwendungen wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen.

(2). …………..

(3). …………..

§ 8 Schlussbestimmungen

(1). Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2). ………………

(3). ………………

(4). Es wird im Rahmen der gesetzlichen Grenzen (§§29, 38 ZPO) grundsätzlich der Gerichtsstand und Erfüllungsort in Dresden vereinbart.