Online-Händler aufgepasst: Das neue Verpackungsgesetz 2019 betrifft auch Sie.

Ab dem 01. 01. 2019 soll das neue Verpackungsgesetz in Kraft treten und die aktuelle Verpackungsverordnung ablösen. Dazu soll sogar eine neue zentrale Kontrollstelle eingerichtet werden, die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Aber was besagt das Verpackungsgesetz eigentlich und für wen ist es wichtig, was wird sich ändern und was ist zu beachten?

Das Gesetz gilt grundsätzlich für alle Betriebe, die Verpackungen herstellen oder in Umlauf bringen, unabhängig von der Größe des Unternehmens oder die Art des Verkaufs. Also gilt es zum Beispiel auch für Onlinehändler. Denn wer Waren verpackt verkauft, egal ob in Pappschachteln, Folie, Kartons oder Plastikdosen, muss sich auch darum kümmern, dass die Verpackungen richtig entsorgt werden. Denn das wichtigste Ziel des neuen Verpackungsgesetzes ist es, die Recyclingquoten bedeutend zu erhöhen und damit die Umwelt zu schützen.

Um die Vorschriften des neuen Gesetzes zu erfüllen müssen sich die Hersteller bei der Zentralen Stelle anmelden und gleichzeitig ihre Verpackungen bei einem Dualen System ihrer Wahl lizensieren lassen. Dazu ist es nötig, einen Antrag auf Registrierung bei der Zentralen Stelle einzureichen. Diese nimmt den entsprechenden Hersteller mit seinem Markennamen und einigen anderen Angaben in das öffentliche Verpackungsregister LUCID auf. Dafür bekommt jener eine Registrierungsnummer zugewiesen, die jedoch bis zum 01.01.2019 vorläufig ist. Danach muss man nur noch einen Vertrag mit einem Entsorger abschließen, um sich finanziell an den Kosten des Systems zu beteiligen.

Wenn man betrachtet, wie viel Verpackungsabfall allein in Deutschland anfällt, wird schnell klar, dass es einer Lösung bedarf. Und genau aus diesem Grund gibt es das neue Verpackungsgesetz. Je recyclingfähiger die Verpackungen sind, desto weniger Kosten fallen den Betrieben bei der Lizensierung an. Da die Betriebe nun nicht nur für die Allgemeinheit, sondern auch fürs Eigenwohl recyclingfähigere Verpackungen finden müssen, sollte sich der Recyclingwert des Abfalls bedeutend erhöhen.

Ursprünglich geplant aber nun doch nicht durchgesetzt ist/war die flächendeckende Einführung der sogenannten Wertstofftonne. In diese würden nicht nur Verpackungen oder Papier, wie bisher in die gelbe beziehungsweise blaue Tonne kommen, sondern alle Abfälle, die recycelbar sind. Damit könnte man größtenteils ungenutzte Recyclingfähigkeit von Stoffen wie Metall und Holz oder auch gebrauchten Elektrogeräten um ein Vielfaches besser nutzen.

Abgesehen von der Registrierung bei der zentralen Stelle ändert sich vor allem praktisch für die Betriebe nicht viel. Denn die Pflicht einen Systembeteiligungsvertrag mit einem dualen System zur Verkaufsverpackungsentsorgungen zu schließen, bestand bereits in der vorher geltenden Verpackungsverordnung.